AGBs

Unser AGBs für die Teilnahme an unseren geführten Touren für den Verkauf finden Sie die AGB im Shop

Jeder Tourteilnehmer erklärt sich hier vor Ort mit seiner Unterschrift, mit den Bedingungen einverstanden                        

AGB Für Tourteilnehmer der Fa. Quads - Bike & Fun

Ich nehme an der Quadtour teil und erkläre, dass ich ausreichend eingewiesen worden bin, das Recht hatte Fragen zu stellen und über nachfolgende Bestimmungen belehrt wurde. Ich habe diese gelesen und akzeptiere sie mit meiner Unterschrift auf dem entsprechenden Vordruck (Blatt 2):

 

 

1.     Bei der techn. Einweisung wurde mir das Quad/ATV in seiner Funktionsweise ausreichend erläutert.

2.     Es gelten bei der Tour die Regeln der STVO. Insbesondere muss jeder Fahrer die Regeln der Vorfahrt beachten und ausreichend Abstand halten!!

3.     Während der Fahrt darf der Tour-Guide nicht überholt werden, auch die anderen Tourteilnehmer dürfen nicht überholt werden. Es wird in Kolonne gefahren mit festgesetzter Reihenfolge.

4.     Es besteht gesetzliche Helmpflicht. Das Helmvisier ist geschlossen zu halten, oder eine Brille aufzusetzen ( Unfallgefahr durch Insekten-, Staub-, Steinflug ).

5.     Anweisungen des Tour-Guide sind bindend, das gilt insbesondere für die Geschwindigkeit. Ist ihm die Geschwindigkeit zu hoch, wird er die Geschwindigkeit verringern und dem schwächsten Glied anpassen!

6.     Missachtet jemand die Anweisungen des Tour-Guide oder die Bestimmungen dieses Vertrages, kann derjenige von der Tour ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

7.     Auf Radfahrer, Wanderer, Reiter ist Rücksicht zu nehmen. Beim Bergabfahren das Gas langsam zurücknehmen, den Zündschlüssel niemals während der Fahrt drehen. Beim Fahren beide Hände am Lenker lassen.

8.     Achtung! Quads/ATVs weisen im Gegensatz zu Motorrad od. Pkw ein anderes Fahr- und Lenkverhalten auf! Unterlassen Sie schnelle und ruckartige Lenk- u. Bremsvorgänge ( Kippgefahr!). Schleuderversuche und andere „Kunststücke“ sind zu unterlassen. Große Schlaglöcher, große Äste und Wasserlöcher sind zu umfahren, auf genügend Abstand zu Gräben ist zu achten. Es ist immer auf den öffentlichen Wegen zu bleiben ( Ackerflächen, Wiese dürfen nicht befahren werden ).

9.     Sollte ein Problem auftreten, ist durch Hupen oder Handzeichen auf sich aufmerksam zu machen. Das Signal wird von hinten nach vorne zum Guide durchgegeben.

10. Bei laufendem Motor und nach Abstellen des Quad/ATV den ( heissen ) Auspuff nicht berühren.

11. Eltern entscheiden, ob Ihre Kinder nach Alter und Konstitution geeignet sind, an der Tour als Beifahrer teilzunehmen. Der Veranstalter stellt lediglich Kindersitz und Helm, wenn erwünscht, zur Verfügung, für die sonstige Sicherheit während der Fahrt sind die gesetzlichen Vertreter der Schutzbefohlenen verantwortlich.

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist eine Haftung von Quads-Bike&Fun-Touren ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind. Der Tourteilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Für Schäden Dritter greift eine Teilkaskoversicherung mit 150,- € SB. Wenn ich mich nicht ausreichend eingewiesen oder unsicher fühle, nehme ich jetzt Abstand von der Tour.