Unser AGBs für die Teilnahme an unseren geführten
Touren für den Verkauf finden Sie die AGB im Shop Jeder
Tourteilnehmer erklärt sich hier vor Ort mit seiner
Unterschrift, mit den Bedingungen einverstanden AGB
Für Tourteilnehmer der Fa. Quads - Bike & Fun
Ich nehme an der Quadtour teil
und erkläre, dass ich ausreichend eingewiesen worden
bin, das Recht hatte Fragen zu stellen und über
nachfolgende Bestimmungen belehrt wurde. Ich habe
diese gelesen und akzeptiere sie mit meiner
Unterschrift auf dem entsprechenden Vordruck (Blatt
2):
1.
Bei der techn. Einweisung wurde mir das Quad/ATV
in seiner Funktionsweise ausreichend erläutert.
2.
Es gelten bei der Tour die Regeln der STVO.
Insbesondere muss jeder Fahrer die Regeln der Vorfahrt
beachten und ausreichend Abstand halten!!
3.
Während der Fahrt darf der Tour-Guide nicht überholt
werden, auch die anderen Tourteilnehmer dürfen nicht
überholt werden. Es wird in Kolonne gefahren mit
festgesetzter Reihenfolge.
4.
Es besteht gesetzliche Helmpflicht. Das
Helmvisier ist geschlossen zu halten, oder eine Brille
aufzusetzen ( Unfallgefahr durch Insekten-, Staub-,
Steinflug ).
5.
Anweisungen des Tour-Guide sind bindend, das
gilt insbesondere für die Geschwindigkeit. Ist ihm
die Geschwindigkeit zu hoch, wird er die
Geschwindigkeit verringern und dem schwächsten Glied
anpassen!
6.
Missachtet jemand die Anweisungen des Tour-Guide oder die Bestimmungen
dieses Vertrages, kann derjenige von der Tour
ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt
nicht.
7.
Auf Radfahrer, Wanderer, Reiter ist Rücksicht
zu nehmen. Beim Bergabfahren das Gas langsam zurücknehmen,
den Zündschlüssel niemals während der Fahrt drehen.
Beim Fahren beide Hände am Lenker lassen.
8.
Achtung! Quads/ATVs weisen im Gegensatz zu Motorrad od. Pkw ein
anderes Fahr- und Lenkverhalten auf! Unterlassen Sie
schnelle und ruckartige Lenk- u. Bremsvorgänge (
Kippgefahr!). Schleuderversuche und andere „Kunststücke“
sind zu unterlassen. Große Schlaglöcher, große Äste
und Wasserlöcher sind zu umfahren, auf genügend
Abstand zu Gräben ist zu achten. Es ist immer auf den
öffentlichen Wegen zu bleiben ( Ackerflächen, Wiese
dürfen nicht befahren werden ).
9.
Sollte ein Problem auftreten, ist durch Hupen
oder Handzeichen auf sich aufmerksam zu machen. Das
Signal wird von hinten nach vorne zum Guide
durchgegeben.
10.
Bei laufendem Motor und nach Abstellen des Quad/ATV
den ( heissen ) Auspuff nicht berühren.
11.
Eltern entscheiden, ob Ihre Kinder nach Alter
und Konstitution geeignet sind, an der Tour als
Beifahrer teilzunehmen. Der Veranstalter stellt
lediglich Kindersitz und Helm, wenn erwünscht, zur
Verfügung, für die sonstige Sicherheit während der
Fahrt sind die gesetzlichen Vertreter der
Schutzbefohlenen verantwortlich.
Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis genommen. Insbesondere ist eine Haftung von Quads-Bike&Fun-Touren
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters
zurückzuführen sind. Der
Tourteilnehmer haftet für alle von ihm verursachten
Schäden. Für Schäden Dritter greift eine
Teilkaskoversicherung mit 150,- € SB. Wenn ich mich
nicht ausreichend eingewiesen oder unsicher fühle,
nehme ich jetzt Abstand von der Tour.
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